IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG
Ekrem Demir
CLEVER UMZÜGE
Memelstraße 4,
64846 Groß-Zimmern
Kontakt
+49 172 150 28 39
Unsere AGBs
Unsere AGB’ s
Allgemeine Geschäftsbedingung der Umzugsspedition „Clever
Umzüge“ nachfolgen Transporteur genannt.
1.Geltung
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur
Beförderung
Von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie
Verpackungsarbeiten.
2.Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird dem Transporteur unverpackt übergeben.
Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend
gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und
dies noch vor Ende des Transportes dem Transporteur angezeigt
wird.
3.Erhöhung des Entgelts durch Zusatzleistungen
Stimmt die Menge des Umzugsgutes von den bei
Auftragserteilung Vorausgesetzen Angaben des Absenders nicht,
so ist der Transporteur berechtigt, die vereinbarte Entgelt Summe
nach Feststellung wie folgend aufgeführt zu erhöhen.
4.Leistung / Vergütung
1 Karton zusätzlich ein- oder auspacken - 4,80 EUR
Je 10 Meter zusätzlicher Laufweg – 34,00 EUR
Je zusätzliche Etage am Einzugs- oder Auszugsort – 80,00 EUR
De- oder Montage vom Bett – 60,00 EUR
De-montag Küche je lfd. Meter – 135,00 EUR
De- oder Montage vom Schrank-130,00 EUR
Montage Küchenschränke ohne Material je lfd. Meter – 150,00 EUR
Je zusätzlichem Kubikmeter Umzugsvolumen – 65,00 EUR
Entrümpelung- / Entsorgung je Kubikmeter zzgl. Kubikmeter
Volumen – 120,00 EUR
(Alle Preise verstehen sich zzgl. Der Gesetzlichen MwSt. von
derzeit 19%.)
5.Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße
Durchführung des Umzuges erforderlichen
Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Wie z.B. EDV- Anlagen,
Radio und Hifi-geräten, Fernseher, Plattenspieler und
Waschmaschinen für den Transport sichern zu lassen. Zur
Überprüfung ist Transporteur nicht verpflichtet. Der Kunde
übernimmt die rechtzeitige Klärung der Zufahrt auf allen Nebenund
Zufahrtstrassen als auch die Ab- und Zugangswege
freizuhalten. Ansonsten kann die Gefahr bestehen, dass der
Umzug verschoben werden muss. Die Kosten dafür muss der
Absender übernehmen.
6.Zahlung
Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar
zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb Deutschland nach
Entladung, bei Auslandsumzügen nach Beladung. Bei
Kostenübernahme von Dritten, wie zum Beispiel Arbeitgeber, ist
eine Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens
10 Tage vor Umzugsbeginn dem Spediteur vorzulegen.
7.Stornierung
Kündigt der Absender einen Umzugsvertrag vor dessen
Durchführung oder verhindert die ordnungsgemäße Erfüllung
des Vertrages, so wird eine Entsprechende Ausfallfracht fällig.
Bei Kündigung/ Terminverschiebung, die nicht mehr als 4
Werktage vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen, berechnen
wir 80% des vereinbarten Umzugsgeldes. Bei früheren
Kündigungen/ Terminverschiebungen berechnen wir Ihnen 35%
des vereinbarten Umzugsgeldes. 8.HaftungsausschlüsseKeine
Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf
folgende Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Schmuck
wie z.B. Ohrringe, Uhren, Armbänder, Ringe, Juwelen, Edelsteinen,
Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, oder Urkunden sowie
Kunstgegenstände deren Wert vor Verladung nicht durch den
Absender bekannt gegeben wurden, um hierfür eine gesonderte
Versicherung abzuschließen Ungenügende Verpackung oder
Kennzeichnung durch den Absender Behandeln, Beladen,
Verladen durch den Absender Beförderung von nicht vom
Transporteur verpacktem Gut in Behältern Verladen oder Entladen
von Gut, dessen Größen und Gewicht den Räumverhältnissen an
der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der
Transporteur den Absender auf die Gefahr eine Beschädigung
vorher
hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der
Leistung bestanden hat Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der
Zufolge es besonders leicht zu Schäden insbesondere durch
Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen,
erleide. 9.SchadenanzeigeDie Ansprüche wegen des Verlustes
oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, Wenn der Schaden
äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens
binnen 12 Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigte wurde.
Wenn Gegenstände aus Glas, Keramik, ö.ä. vom Kunden selbst
eingepackt und ausgepackt wird. Wenn der Schaden nicht
äußerlich erkennbar war, verdeckter Schaden, und dem
Transporteur nicht innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich
angezeigt wurde. 10.PfandrechtDer Transporteur hat wegen aller
durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein
Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern,
solang das vereinbarte Entgelt noch nicht oder nur in Teilen
geleistet wurde. 11.ErfüllungsortAls Erfüllungsort oder
Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des
Transporteurs vereinbart. 12.Elektro- InstallationsarbeitenDer
Transporteur des Transportes, ist nicht berechtigt anderer Arbeit
nachzugehen, die nicht im Vertrag stehen. Von Elektro-, Gas,
Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten.
13.SammeltransportDer Umzug darf auch im Sammeltransport
durchgeführt werden. 14.TrinkgelderTrinkgelder die vom
Absender, an die Mitarbeiter übergeben werden sind nicht
verrechenbar mit der Rechnung.
15.MissverständnisseDie Gefahr des Missverständnisses anderer als
schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen
des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht
bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu
verantworten. 16.Nachprüfung durch den AbsenderBei Abholung
des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, selbst noch mal
nachzuschauen das, dass ganze Umzugsgut mitgenommen
wurde. Das kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder
stehen gelassen wird. 17.DatenschutzDer Möbelspediteur
verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und
Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an
Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt
werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt
nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und
vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere
Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
